Die evangelisch-reformierte Heiliggeistkirche ist eines der Wahrzeichen der Stadt Bern.
Ihren Namen hat sie vom Orden des Heiligen Geistes. Neben den Gottesdiensten wird sie heute auch noch als Raum für das BarockZentrum Heiliggeistkirche Bern, Ausstellungen, Konzerte, Gespräche und andere Anlässe benutzt
Angehörige des Heiliggeistordens begannen am derzeitigen Standort – damals noch 150 Meter ausserhalb des Westtores der Zähringerstadt – mit dem Bau eines kleinen Spitals mit einer erstmals 1228 erwähnte Spitalkapelle des Hospitals zum Heiligen Geist.
Die Kapelle wurde 1496 durch eine neu gebaute Kirche ersetzt.
Nach dem ab Mitte des 15. Jahrhunderts einsetzenden, allmählichen Niedergang des Heiliggeist-Konvents wurden 1528, nach der Annahme der Reformation, die letzten zwei Mitglieder abgefunden und aus Bern weggeschickt.
Die langsam zerfallene spätmittelalterliche Kirche wurde zuerst als Kornmagazin, ab 1604 teilweise wieder für Gottesdienste benutzt. Bis zum Abbruch 1726 wurde diese nun reformierte Kirche mehrfach bis auf 750 Sitzplätze erweitert.
1725 entschliesst sich der Rat zum Bau einer neuen Kirche.
Nach mehrfach veränderten Projekten Albrecht Stürlers wurde diese vom Stadtwerkmeister Niklaus Schiltknecht (1687–1735) in den Jahren 1726 bis 1729 erbaut und im November eingeweiht.
Sie ist allseits freistehend und gilt als eine der prachtvollsten reformierten Barockkirchen der Schweiz. Es ist unklar, ob Schiltknecht der alleinige Architekt der Kirche war, denn es ist nur seine Stellung als Werkmeister schriftlich erhalten.
Gebaut wurde die Stürlersche Idee der Hallenkirche mit der Fassadengestaltung gegen die Gasse, hingegen ist auch bezeugt, dass der Einbau der Emporen, die Gestaltung der Nordfassade und die Umänderung des Daches von einem gekröpften First zu einem einfachen Satteldach allein auf Schiltknecht zurückgehen.
Der endgültige Bau entspricht keinem der eingereichten Projektpläne, jedoch finden sich einige Details aus den verschiedenen Projektplänen in den Bauplänen wieder.
Es war zu dieser Zeit üblich, die Planung nicht nur einer Person zu übertragen, sondern einer Bauherrschaft.